Die Ruhezeit beginnt immer zum 1. eines Monats
Sie gilt für volle Kalendermonate
Eine rückwirkende Eintragung für den letzten vergangenen Monat ist möglich
Eine Rückerstattung bereits abgebuchter Beiträge erfolgt nicht – der Betrag wird mit zukünftigen Abbuchungen verrechnet
Die genehmigte Dauer richtet sich nach deinem Tarif und ggf. den eingereichten Nachweisen.